Die atobis unterstützt und berät Sie in allen Fragen der Datensicherheit und gibt Ihnen wichtige Tips zum Thema Datenschutz.

Was bieten wir Ihnen?

  • Kontrolle und Monitoring ihrer IT-Infrastuktur
  • Abschottung ihrere Daten und Server vor Angriffen von "außen" (Endpoint-Protection, Firewall-Protection)
  • Unterstützung bei der Einführung sicherer Authentifizierungsmethoden
  • Aufbau sicherer Berechtigungsstrukturen und einer sicheren Benutzerverwaltung
  • Einweisung und Schulung der Mitarbeiter in die IT-Sicherheit und fachgerechte Verwendung ihrer digitalen Geräte (Personalcomputer, Notebooks, mobile Endgeräte wie Handys, Tablets etc.)
  • Einweisung und Schulung der Mitarbeiter im Umgang mit personengebundnen Daten und Unternehmensdaten

Die Datensicherheit befasst sich mit dem generellen Schutz von Daten, unabhängig davon, ob diese einen Personenbezug haben oder nicht. Daher fallen unter diesen Begriff grundsätzlich auch solche Daten, die keinen Personenbezug haben, wie z.B. Pläne, Skizzen – ganz egal ob in digitaler oder analoger Form (z.B. Daten auf Papier). Es geht nicht um die Frage, ob Daten überhaupt erhoben und verarbeitet werden dürfen. Vielmehr geht es um die Frage, welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, um den Schutz der Daten zu gewährleisten und damit schließlich den Zustand der Datensicherheit zu erreichen.

Daher sind Unternehmens- und Personendaten das höchste "Gut", dass es in der digitalen aber auch analogen Welt gibt.

Die Datensicherheit ist ein angestrebter Zustand, welcher durch eine Vielzahl an Maßnahmen erreicht werden soll. Eine Maßnahme zum Schutz digitaler Daten ist beispielsweise eine Datensicherung. Analoge Daten können z.B. mit Hilfe eines feuerfesten Aktenschrankes geschützt werden. Ob der Zustand vollkommener Datensicherheit jemals erreicht werden kann, ist ein eigenständiges Thema.

Eines der größten Probleme der Datensicherheit ist aber heute der digitale Fortschitt. Früher in der analogen Welt war es aufgrund der Wege zu den Daten viel schwieriger und zeitaufwendiger, legal oder illegal an personengebunde Daten oder Unternehmensdaten zu kommen. In der heutigen "digitalen" Zeit verkürzen sich diese Zeiten auf Milli- oder sogar Nanosekunden und Wege reduzieren sich auf null. Der legale Anwender, aber auch der illegale Anwender, hat sofortigen Zugriff von seinem Endgerät auf Daten, die überall im World-Wide-Web abliegen. In Sekundenschnelle kann der Anwender auf Bank- und Shoppingdaten oder social media Informationen zugreifen, ohne seinen Standort zu wechseln.

Nur starke Authentifizierungsmethoden und sichere Umgebungen machen die Daten sicher und für illegale Anwender unsichtbar. Aber auch grundlegende Regeln im Umgang mit digitalen Endgeräten und die Schulung der Personen im Umgang mit personengebunden Daten oder Unternehmensdaten dürfen nicht vergessen werden. Zu häufig werden dies von Unternehmensentscheidern auf eine niedrige Priorität gesetzt.

Dies gilt es, in den nächsten Jahren zu sensibilisieren.

Dabei hilft Ihnen die atobis GmbH & Co. KG

Seit dem 25. Mai 2018 gilt die neue EU Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) und ist auch in Deutschland verbindlich. Diese revidiert oder ändert viele Grundsätze des Datenschutzrechts aus dem alten BDSG. In Kraft getreten ist die DSGVO aber schon am 25. Mai 2016.

Die EU Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) ist eine neue EU-Verordnung -  also eine Vorschrift, die in der ganzen EU gilt. Die Vorschrift regelt das Datenschutzrecht, d.h. den Umgang von Unternehmen mit personenbezogenen Daten einheitlich europaweit. Viele der aktuellen Vorschriften des deutschen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) werden zeitgleich neu gefasst. Das Datenschutzrecht soll datenschutzfreundlicher für die betroffenen Nutzer werden. Der Bürger soll die Hoheit über seine Daten soweit wie möglich erhalten.  Zusammen mit deutlich höheren Bußgeldern soll so sichergestellt werden, dass sich auch Cloud Dienste oder soziale Netzwerke an die Datenschutzregeln richten müssen.

Die Datenschutzverordnung gilt für alle Unternehmen, die in der EU ansässig sind.

Allerdings müssen sich auch außereuropäische Unternehmen an die neuen Regelungen halten. Das gilt aber nur wenn sie:

  • eine Niederlassung in der EU haben oder
  • personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeiten

Wichtigster Anknüpfungspunkt beim Anwendungsbereich der Datenschutzgrundverordnung sind die personenbezogene Daten. Das sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare Person beziehen. "Identifizierbar"´ ist eine Person dann, wenn sie direkt oder indirekt, vor allem mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, einer Kennnummer, Standortdaten oder anderen besonderen Merkmalen identifiziert werden kann. Die Möglichkeit der Identifizierung einer Person reicht hier aus!

Personenbezogene Daten sind z.B.:

  • Name
  • Adresse
  • E-Mail-Adresse
  • Telefonnummer
  • Geburtstag
  • Kontodaten
  • Kfz-Kennzeichen
  • Standortdaten
  • IP-Adressen
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